Die Röntgendiagnostik hat ihre absolute Berechtigung zum Beispiel zum Nachweis oder Ausschluss von Knochenbrüchen nach Unfällen oder bei Verdacht auf einen Knochentumor.
Bei den häufig vorkommenden Weichteilproblemen (Bandscheibenvorfall, Meniskusriss, Verdacht auf Bandruptur) bringt das die Knochen abbildende Röntgenbild keine entscheidende Hilfestellung.
Röntgenstrahlen bergen potentiell das Risiko einer Krebsentstehung.
Daher sollte die Röntgendiagnostik nur unter strenger Abwägung von Nutzen und Risiko angewendet werden.